Aktuell haben hier viele Betroffene ein Schreiben der Firma Astron Communication Ltd. mit Sitz in Berlin zur Überprüfung vorgelegt. Hintergrund dieses Schreibens ist womöglich eine angebliche telefonische Beauftragung der Firma Astron Communication Ltd. zum Abschluss eines Servicevertrages. Gegenstand dieses Servicevertrages sind offensichtlich verschiedene Vorteilsleistungen, die in dem Schreiben umrissen werden. Ein Bestandteil des Vertrages ist die Vermittlung des Betroffenen in eine Lotteriegemeinschaft. Weitere laut Inhalt des Schreibens angebotene Vorteile sind insbesondere der Genuss eines Bonus- und Rabattsystems, ein Haushaltsschutz sowie Tank- und Cashbackvorteile. Einzelheiten sollen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnommen werden können. Weiter ist die Rede davon, dass monatlich zu leistende Gemeinschaftserträge vom Konto des Betroffenen eingezogen werden, im konkreten Fall pro Monat 65,00 EUR. Weiter ist angegeben, dass das geführte Telefongespräch zur Sicherheit aufgezeichnet wurde. Den Betroffenen ist erst durch den Erhalt des Schreiben bewusst geworden, dass offensichtlich ein mehrmonatiger Vertrag mit laufenden Kosten entstanden ist. Im konkreten Fall wurde gefragt, wie hier weiter verfahren werden soll und ob die Beträge bezahlt werden müssen.
Allgemeine Information:
Grundsätzlich können telefonisch abgeschlossene Verträge unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden. Hier sind vor allem Fristen zu beachten und der richtige Adressat anzuschreiben Auch eine für das Konto erteilte Abbuchungserlaubnis kann gegenüber der Bank widerrufen werden. Insbesondere muß bei mehrmonatigen Verträgen auch berücksichtigt werden, dass diese sich häufig automatisch verlängern können, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird. Wer an dem womöglich abgeschlossenen Vertrag nicht festhalten möchte, sollte diesen widerrufen und kündigen, vorsichtshalber auch für den Fall, dass entsprechende Fristen bereits abgelaufen sind.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch ein solches Schreiben oder sogar eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie die Unterlagen hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.